Der Zeitreihenvergleich, auch als Zeitreihenanalyse bezeichnet, von Umsatz und Wareneinsatz ist eine Ausprägung des graphischen Reihenvergleichs. Dabei werden Umsatz und Wareneinsatz in verschiedenen Perioden, beispielsweise Kalenderwochen, gegenübergestellt. Zur Durchführung dieser Prüfung kann ein Tool in DATEV ACL comfort verwendet werden. Normale Schwankungen korrigiert dabei der gleitende Durchschnitt von Umsatz und Wareneinsatz.
| Auswertungen | Zuordnung | Standarddaten | Datenfelder |
| Ergebnisablage | Zeitreihe 1 | Zeitreihe 2 | Auswertungen |
Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil (6-K-3954/07) vom 27.01.2009 festgestellt, dass der Zeitreihenvergleich von Umsatz und Wareneinsatz nicht geeignet ist die Beweiskraft einer formell ordnungsgemäßen Buchführung gemäß § 158 AO zu verwerfen.
Das Finanzgericht ließ sogar die Revision beim Bundesfinanzhof zu, da die Frage der Beweislast des Zeit-reihenvergleichs von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen legte die Revision allerdings nicht ein!?
Verschoben ist aber nicht aufgehoben. Damit vertagte man lediglich die höchstrichterliche Entscheidung zu folgenden Fragen:
Kann mit einem Testverfahren (hier Zeitreihenvergleich) eine formell ordnungsgemäße Buchhaltung verworfen werden? Umgekehrt - kann mit den gleichen Tests die Unschuld bewiesen werden, wenn die Buchhaltung formelle Fehler hat?
Dieses Urteil unterstreicht umso mehr die Bedeutung einer formell ordnungsgemäßen Kassen- und Buchführung.
Eine Analyse von Umsatz und Wareneinsatz muss immer die konkrete Situation des Unternehmens betrachten. Bisher wurde der Zeitreihenvergleich vor allem als Schätzungsverfahren und Kalkulationsgrundlage verwendet, weniger als Revisionsmethode. Zweifellos ist der graphische Reihenvergleich richtig angewendet sehr geeignete um Manipulationen aufzudecken. Dies wird sicher auch die Rechtsprechung früher oder später entdecken.
Der Zeitreihenvergleich beruht auf der Annahme, dass sich die äußeren oder inneren Rahmenbedingungen der Unternehmung nicht bzw. nicht wesentlich ändern. Derartige Faktoren wären beispielsweise:
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Produktion, Sortiment, Preispolitik, Branche, Konkurrenzsituation, saisonale Aspekte
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Änderungen der Aufschlagsätze; Entwicklung der Einkaufs- und Verkaufspreise
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Buchungsverhalten sowie Praxis der Rechnungslegung
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Betriebsvermögensvergleich oder Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung
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Entwicklung von Bestandsveränderungen und Vorräten
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Praxis der Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben
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Bei „Unregelmäßigkeiten“ muss eine genaue Ursachenermittlung vorgenommen werden. Diese beinhaltet u. a. auch eine Nachprüfung der Belege.





