SteuerbüroSteuerberaterGroßenhainMeißenRiesaDresdenSteuer-Kanzlei
Steuern
Neue Prüfungstechnik - NPT

Neue Prüfungstechnik der Finanzverwaltung - NPT

Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen der elektronischen Betriebsprüfungen wird der Einsatz der digitalen Datenanalyse weiter ausgebaut. Der Datenzugriff nimmt hinsichtlich Umfang und Tiefgang bedeutend zu („Level 2 –Audit“).

Wurden bisher vorwiegend die Daten aus der Finanzbuchhaltung geprüft, kommt es zukünftig verstärkt zur Einbeziehung von Daten aus vorgelagerten Systemen in die Betriebsprüfung (DavoS), da Manipulationen oft in den Vorsystemen stattfinden. Damit steigt die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Erlösverkürzungen erheblich.

Vorgelagerte Systeme sind beispielsweise:

Diese Vorgehensweise wird als NPT (neue Prüfungstechnik) der Finanzverwaltung bezeichnet. Sie umfasst ausgehend von einer Risikoanalyse und der Untersuchung betrieblicher Basisstrukturen auch eine Systemkontrolle sowie die Prüfung auf formelle Ordnungsmäßigkeit der Daten und Aufzeichnungen (bspw. Unveränderbarkeit von Daten).

Im Zentrum der NPT steht die Analyse der Daten - insbesondere aus den Vorsystemen - mit modernen Revisionsmethoden (Ziffernprüfung; bspw. NBL und Chi-Quadrat-Anpassungstest oder Prüfung auf logische Plausibilität; bspw. Zeitreihenvergleich oder Verteilungsanalyse).

Dazu gehört beispielsweise:

  • Untersuchung von Datengruppen auf logische Vollständigkeit, z.B. Wareneinkauf oder die Personalkosten
  • grafische Auswertung der Daten
  • Strukturanalysen, Korrelationsanalysen in den verschiedensten Formen (Warengruppenberichte oder Bedienerberichte)
  • Zeitreihenvergleich Rohaufschlag und andere proportionale Daten
  • Nachkalkulation (Wetter, durchschnittlicher Umsatz pro Kunde, Taxen)
  • ...

Stehen die Daten aus den Vorsystemen nicht zur Verfügung, droht ein Verzögerungsgeld von 2.500 € (Mindestbetrag)  bis 250.000 € (§ 146 Abs. 2b AO).