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Steuern
Lustige Belehrung? (unernster Vorschlag)

Hiermit erkläre ich, M. Untr…. im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte folgendes:

Mein Steuerberater/in Herr/Frau …………………. hat mich vollumfänglich über die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kassenführung und die in diesem Zusammenhang zu führenden Unterlagen informiert.

Insbesondere hat er darauf hingewiesen, dass:

  • alle Einnahmen in die Kasse gehören,
  • es strafbar ist, Einnahmen in Trainingsspeichern zu verstecken oder über Stornobuchungen wieder herauszunehmen,
  • nur Ausgaben in das Kassenbuch geschrieben werden, die aus der Kasse bezahlt wurden,
  • täglich die Kasse gezählt werden muss und darüber ein Zählprotokoll zu führen ist,
  • Eintragungen in das Kassenbucht täglich erfolgen müssen, um jederzeit einen Kassensturz durchführen zu können,
  • die Tagessummenbons (Z-Protokoll) täglich auszudrucken sind und fortlaufend nummeriert aufbewahrt werden müssen,
  • es keine Abweichungen zwischen dem tatsächlichen geldmäßigen Kassenbestand und dem Kassenbestand lt. Kassenbuch geben darf und
  • das Finanzamt mittels hinterhältiger Prüfungsmethoden in der Lage ist, Manipulationen aufzudecken.

Ungeachtet dieser zutreffenden Ratschläge, die ausschließlich meinem persönlichen Wohlergehen und den finanziellen Interessen der Berufshaftpflichtversicherung meines/r Steuerberaters/in dienen, sehe ich nicht ein, täglich 5 bis 10 Minuten meiner Arbeitszeit oder der meiner Angestellten in die Kassenführung zu investieren.

Ich weiß, dass aus meiner uneinsichtigen und unverständlichen Haltung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit äußerst unangenehme Folgen resultieren werden. Mein/e Steuerberater/in hat mich ausdrücklich darüber informiert, dass:

  • Einkommen-, Gewebe- und Umsatzsteuer für die letzen 10 Jahre in schwindelerregender Höhe nachgefordert werden,
  • diese Nachzahlungen zu 12 % p. a. rückwirkend zu verzinsen sind,
  • mein/e mich noch liebende/r teuere/r Ehepartner/in mich verlassen wird (positive Seite?),
  • ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird in dessen Ergebnis ich vorbestraft bin,
  • neben den Steuerzahlungen auch noch eine saftige Strafe verhängt wird,
  • mir horrende Kosten für die Strafverteidigung entstehen,
  • ich in Anschluss daran sicher an einem Insolvenzverfahren teilnehmen darf.

Aber ich liebe nun einmal ein aufregendes Leben, den Nervenkitzel einer Betriebprüfung und die vielen schlaflosen Nächte danach. Für noch mehr Action nehme ich gern weitere Anregungen unter der Rubrik „Spaß mit dem Finanzamt“ entgegen.


Stammheim, 01.04.2013  M. Untr….