Es gibt wenig, was sich so gut prüfen lässt wie Kasseneinnahmen! Kasseneinnahmen sind besonders anfällig für Manipulationen. Dies soll ab 2013 durch den Einsatz des sog. Fiskalspeichers eingeschränkt werden.
Bei Betrieben, deren Umsatzerlöse überwiegend aus Bareinnahmen bestehen (scherzhaft BäckerMetzgerWirte-Betriebe), ist die Prüfung der vollständigen Erfassung aller Kasseneinnahmen der Hauptschwerpunkt.
In diesem Zusammenhang werden nicht nur die Einnahmen sondern die gesamte Kassenführung geprüft. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nur dann gegeben, wenn materielle Richtigkeit und die Beachtung aller formellen Vorschriften gegeben ist.
Verstöße können zu schwerwiegenden Sanktionen durch die Finanzverwaltung mit teilweise existenzgefährdenden Ausmaßen führen. Steuernachzahlungen (Umsatzsteuer, Einkommen- und Gewerbesteuer) wegen Teil- und Vollschätzung der Besteuerungsgrundlagen bis zu 10 Jahre rückwirkend, Festsetzung von Hinterziehungszinsen sowie die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Zusammenhang mit Kassenprüfungen sind keine Seltenheit.





