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Steuern
Jahresabschluss

Zentraler Bestandteil aller steuerlichen Überlegungen für Unternehmen, egal ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, ist der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Hier werden die Weichen für die Besteuerung des Unternehmens und deren Gesellschafter gestellt.

Meine Kanzlei erstellt Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen aus Buchhaltungen die in der Kanzlei oder direkt  vom Unternehmen gefertigt wurden. Rechtsformen sind insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, KG, OHG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und eingetragene Genossenschaften. Entsprechend der Beauftragung können Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen auch mit Plausibilitätsbeurteilungen oder umfassenden Prüfungshandlungen erstellt werden.

Bei der Erstellung werden die Programme Kanzlei-Rechnungswesen, Anlag, Abschlussprüfung classic und DATEV ACL comfort der DATEV eG genutzt. Diese gewährleisten eine hohe Effektivität. Der zielgerichtete Einsatz von DATEV ACL comfort, beispielsweise bei der Forderungsanalyse, erhöht die Aussagekraft des Jahresabschlusses und die Sicherheit bei Bewertungen gegenüber Banken und dem Finanzamt erheblich.

Im Einzelnen werden folgende Leistungen erbracht:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erstellung von Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG

  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung

  • Steuerliche Beratung der Unternehmen und der Gesellschafter

  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung