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Steuern
Fiskalspeicher / Fiskalchip und Kassennachschau ab 2013

Das Bundeskabinett hat am 04.06.2008 das „Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen.

Die gesetzliche Umsetzung fand allerdings nicht statt, so dass nach gegenwärtigem Stand vorerst nicht mit der Einführung des Fiskalspeichers und der Kassennachschau zu rechnen ist. In anderen Staaten (Italien, Tschechien, Bosnien-Herzegowina, ...) kommen derartige Technologien bereits zum Einsatz. Früher oder später geschieht dies sicher auch in Deutschland!

Mit der „Verschiebung“ des Fiskalspeichers in die Zukunft kommt es zu einer erheblichen Verschärfung der formellen Anforderungen an die Kassenführung! Mit dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 werden neue Richtlinien aufgestellt, die in der Praxis zu beträchtlichen Problemen führen werden.

Auf Grundlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Registrierkassen“ sind Vorschläge erarbeitet worden, um bestehende Manipulationsmöglichkeiten bei modernen Kassensystemen zu beseitigen. Durch eine kryptographische Sicherung in elektronischen Registrierkassen sowie Waagen, Taxametern und Wegstreckenzählern mit Registrierkassenfunktion mittels einer Smart Card sollen Manipulationen verhindert werden. Ergänzt wird dies durch die Einführung einer Kassen-Nachschau und Bußgelder.

Durch den Einsatz des graphischen Reihenvergleichs, einer der schärfsten Waffen der Finanzverwaltung, können so auch Manipulationen der Vorjahre aufgedeckt werden. Insbesondere Umsatz- und Gewinnzuwächse (Zeitreihenvergleich), erhöhte Aufwendungen für Personal oder Mieten der Jahre ab 2013 zu den Vorjahren werden dann zu Standardprüfungen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die in § 376 AO erfolgte Anhebung der strafrechtlichen Verjährungsfrist einer Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen von 5 auf 10 Jahre (2008 + 5 = 2013)!

Nach § 370 Abs. 3 AO liegt ein besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung dann vor, wenn der Täter:

  • in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

  • seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
  • die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,

  • unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, oder

  • als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

Vorteilhaft am Fiskalchip ist, dass durch die neue Technik Verstöße gegen formelle Vorschriften der Kassenführung, die bisher auch einem steuerehrlichen Bürger zum Verhängnis werden konnten, keine Auswirkungen mehr haben dürften, da ja ab 2013 die genaue Höhe der Einnahmen feststeht. Damit wird der Beweis der Unschuld einfacher.