Elektronische Betriebsprüfung - Auswahl der zu prüfenden Unernehmen
Ist es möglich Steuersünder automatisch auf Grund der eingereichten Steuerunterlagen (Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnungen) zu erkennen? Grundsätzlich ja!
Durch den Einsatz von digitalen Analyseverfahren wird ein Index für Steuerehrlichkeit erstellt. Etwa so: von 0 bis 50 Punkte ehrlich, 51 bis 80 Punkte Überwachung, ab 81 bis 90 Punkte Aufnahme in die Prüfungsplanung und ab 91 Punkte sofortige Anordnung von Maßnahmen, etwa einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Umsatzsteuer-Nachschau oder Kassen-Nachschau.
Das funktioniert in etwa so wie Banken mit höchst komplizierten mathematischen Verfahren die Jahresabschlüsse ihrer Kreditkunden (Rating, Basel II) beurteilen. Nur das es keine Note für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Darlehens gibt, sondern die Wahrscheinlichkeit von Steuerausfällen ermittelt wird. Das ist kein Märchen! Solche Verfahren gibt es bereits. Noch sind sie meines Wissens in Deutschland nicht im alltäglichen Einsatz. Es fehlten bisher lediglich die erforderlichen elektronische Daten zur maschinellen Auswertung. Diese liegen der Finanzverwaltung mit der Anlage EÜR und der geplanten Anlage Bilanz bald vor.
Diese Form der digitalen Datenanalyse - quasi eine globale elektronische Steuerprüfung - wird in den nächsten Jahren (2013?) sicher Einzug in den Amtsstuben halten. Das Rechenzentrum liefert eine Liste der prüfungswürdigen Unternehmen. Im Anschluss daran kommt der Prüfer in den Betrieb, holt sich die kompletten Daten auf seinen PC und wertet diese im Detail mit einer Revisionssoftware aus. In der Fachterminologie heißt das risikoorientierter Prüfungsansatz. Geprüft wird das Unternehmen von dem scheinbar ein hohes Risiko ausgeht.
Die digitale oder elektronische Steuerprüfung hat schon lange begonnen, ehe Sie es überhaupt gemerkt haben!





