Jeder steuerliche Sachverhalt und die aktuell geltende Rechtslage müssen sorgfältig überprüft werden. Im Ergebnis dessen muss oft festgestellt werden, dass die Steuerbescheide mit einem Einspruch angefochten werden können. Wir prüfen die Steuerbescheide und führen das Einspruchsverfahren für Sie.
Steuerpflichtige sollten sich im Rechtsstaat nicht scheuen, ihre Rechte auch durchzusetzen. Dazu stehen das Einspruchsverfahren oder wenn dieses erfolglos bleibt auch der Weg zum Finanzgericht offen.
„Auf hoher See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand.“ Trotzdem sollte nüchtern abgewogen werden, ob der Weg zum Finanzgericht gegangen wird. Bei dieser Entscheidung und dem Verfahren vor dem Finanzgericht steht meine Kanzlei Ihnen hilfreich zur Verfügung.





